Die gesetzliche Umsatzsteuer (auch unter Mehrwertsteuer geläufig) ist eine Steuer, die der Unternehmer auf den getätigten Nettoumsatz entrichten muss. Wenn ein Anwalt also 100,00 EUR an Gebühren verlangt, zahlt der Mandant 119,00 EUR dafür, weil der Anwalt (wie jeder Unternehmer) diese Steuer natürlich auf den Mandanten umlegt. Sind es bereits 1.000,00 EUR an Gebühren, zahlt der Mandant brutto 1.190,00 EUR, also 190,00 EUR nur aufgrund der Steuerpflicht.
Bei uns zahlen Sie hingegen nur den Netto-Preis ohne Umsatzsteuer!
Da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit bin (§ 19 Abs. 1 UstG), muss ich auf meine Umsätze keine Umsatzsteuer entrichten und entsprechend Ihnen auch nicht berechnen.
Was bedeutet dies im Einzelnen für meine Leistungen und für Sie?
Da ich in meinem Hauptberuf als Syndikusrechtsanwalt bei einem Arbeitgeber angestellt bin, sind meine Umsätze und Gewinne als freiberuflicher Anwalt in einer Höhe, welche es mir erlaubt, von der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Hierdurch muss ich keine Umsatzsteuer an die Finanzbehörden abführen und berechne Ihnen diese folglich auch nicht.
Die meisten meiner Kollegen, die im Hauptberuf als freiberuflicher Anwalt tätig sind und Ihren Lebensunterhalt durch die freiberuflichen Einkünfte bestreiten, können dies nicht, da deren Umsätze die maßgebliche Grenze übersteigen.
Wenn wir also beispielsweise Gebühren in Höhe von 100,00 EUR berechnen, zahlen Sie auch nur diese. Im Falle von Gebühren von 100,00 EUR sparen Sie damit 19,00 EUR, im Falle von 1.000,00 EUR Gebühren sparen Sie sogar 119,00 EUR. Beachten Sie hierbei, dass eine Abrechnung von Gebühren unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nur im absoluten Ausnahmefall möglich ist. Honorarvereinbarungen liegen daher nahezu immer über diesem Betrag, sofern das RVG für die konkrete Tätigkeit eine Gebührenregelung enthält. Kein Anwalt (es sei denn, Sie stehen etwa in einer engen persönlichen Beziehung zu einem solchen und dieser darf ausnahmsweise geringere Gebühren verlangen – aber dann würden Sie sich vermutlich nicht für unsere Leistungen interessieren) wird Ihnen die entsprechende Leistung also günstiger anbieten können.
Deswegen sind die von uns angebotenen Dienstleistungen aber nicht qualitativ schlechter. Ich bin ebenso vollständig juristisch/anwaltlich beruflich tätig. Auch wir sind zudem der Auffassung, dass Qualität in aller Regel wichtiger als der Preis sein sollte. Allerdings kommt bei uns genau das als Netto-Umsatz an, was bei jedem anderen Anwalt ankommen würde. Wir verdienen also nicht weniger!
Im Gegenteil: Durch die geringere Anzahl an Mandaten ist regelmäßig eine intensivere Bearbeitung und Betreuung möglich.