Was müssen Sie eigentlich konkret für unsere Leistungen bezahlen? 

Dies lässt sich oftmals schwer verallgemeinern. Jeder Einzelfall ist im Hinblick auf Arbeitsaufwand, Schwierigkeit sowie Haftungsrisiko einzigartig. Gleichwohl haben wir nachfolgend einige unserer Angebote für Sie dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich um Mindestpreise handelt, die für gewöhnliche Fälle eingehalten werden können. Sofern Ihr Fall überdurchschnittlichen Aufwand oder besondere Schwierigkeiten aufweist, können sich die Preise gegebenenfalls erhöhen. Selbstverständlich wissen Sie stets bei Beauftragung, was Sie bezahlen (sofern sich die Vergütung nicht nach RVG bzw. Gegenstandswert berechnet).

 

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

Sie sind selbstständig und führen ein Unternehmen? Dann werden Sie früher oder später in die Situation kommen, dass der Vertrag mit Ihren Kunden Regelungslücken aufweist. In solchen Fällen greift die Gesetzeslage ein. Diese ist für Sie nicht immer vorteilhaft. Mittels Stellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie die Rechtslage hier – soweit zulässig – zu Ihren Gunsten verschieben sowie im Vorhinein Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen. Daher sollte jeder Unternehmer, ob kleines oder großes Unternehmen, über AGB verfügen.

 

WAS SIE ERHALTEN

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation und Bedürfnisse
  • Berücksichtigung Ihres Geschäftsmodells
  • Erstellung Ihrer rechtssicheren AGB
  • Erläuterung einzelner Klauseln, sofern sinnvoll
  • Sie erhalten die AGB im PDF- sowie Word-Format (so können Sie diese einbinden, wo und wie Sie möchten).

Ein plötzlicher Finanzbedarf kann jeden treffen. Nicht immer gibt es dann ein ausreichendes Polster an Rücklagen. Oder aber Sie möchten in jüngeren Jahren eine große Investition tätigen. Ohne Fremdkapital ist es in diesen Situationen meist schwer. Natürlich können Sie sich grundsätzlich bei einer Bank Geld leihen. Hierfür müssen Sie allerdings Zinsen entrichten, die bei langer Laufzeit ordentlich zu Buche schlagen können. Zudem verlangt die Bank, um Ihnen überhaupt ein Darlehen zu gewähren, ggf. Sicherheiten, die Sie nicht haben. Manchmal sind in solchen Momenten Freunde oder Familienangehörige bereit, Geld zu geben. Wer sich nicht auf bloßes Vertrauen verlassen will, sollte hier aber einen rechtlich sicheren Vertrag abschließen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Wir konzipieren Ihren privaten Darlehensvertrag passgenau auf Ihre Situation. 

 

WAS SIE ERHALTEN

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation und Bedürfnisse
  • Berücksichtigung steuerlicher Fragen (Schenkungsteuer oder Kapitalertragsteuer)
  • Erstellung Ihres Darlehensvertrages
  • Erläuterung einzelner Klauseln, sofern sinnvoll
  • Sie erhalten den Vertrag im PDF- sowie Word-Format. So können Sie auch später einzelne Bestandteile verändern, falls hierzu ein Bedarf besteht.

Besser früher an später gedacht! Auch wenn wir es zugegebenermaßen auf Erden nicht mehr miterleben werden, so möchten wir doch, dass es unseren Nächsten nach unserem Tode gut geht und alles bestmöglich geregelt ist. Früher oder später beschäftigt sich daher fast jeder mit der Errichtung eines Testamentes. Ohne rechtliche Beratung kann hier jedoch viel falsch gemacht werden. Womöglich steht in einem solchen Testament zu Teilen nicht das, was der Erblasser eigentlich wollte. Im schlimmsten Fall lässt sich der Erblasserwille gar nicht mehr ermitteln. 

Hier ist dringend eine rechtliche Beratung angesagt. Wir entwerfen Ihr Testament für Sie, ob Einzel- oder gemeinschaftliches Testament. 

 

WAS SIE ERHALTEN

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation und Wünsche
  • Berücksichtigung einfacher erbschaftsteuerlicher Fragen
  • Sofern einschlägig: Darstellung unterschiedlicher rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorab
  • Erstellung eines Entwurfs Ihres rechtssicheren handschriftlichen Testaments
  • Erläuterung einzelner Bestandteile, sofern sinnvoll
  • Weitere Handlungsempfehlungen und Tipps

Es kann sein, dass wir bei der Prüfung Ihrer individuellen Lage feststellen, dass aus Form- oder Kostengründen die Errichtung eines notariellen Testamentes sinnvoll ist. In diesem Fall sprechen wir Ihnen eine entsprechende Empfehlung aus. Für unsere bis dahin geleistete Arbeit berechnen wir dann nur 49,- EUR. Sollten Sie sich entgegen unserer Empfehlung dafür entscheiden, von uns einen Entwurf erstellen zu lassen, so machen wir dies gleichwohl gerne zur regulären Vergütung.

Wer viele Kunden hat, dem passiert es immer wieder - Kunden bezahlen für die erbrachte Leistung nicht. Aber auch bei wenigen Kunden wird Ihnen dies früher oder später passieren. Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Hierbei stehen wir an Ihrer Seite und setzen Ihre berechtigten Forderungen durch.

 

WAS SIE ERHALTEN (je nach Stadium)

  • Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zur Ersatzfähigkeit unserer Anwaltskosten
  • Außergerichtliche Mahnung
  • Gerichtliches Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid)
  • Zahlungsklage
  • Zwangsvollstreckung

 

Natürlich wehren wir auch unberechtigte Forderungen, die gegen Sie gerichtet werden, ab.

  

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