Das Erbrecht sieht drei Typen letztwilliger Verfügungen vor: Das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament (auch Ehegattentestament) sowie den Erbvertrag. Bei den Testamenten besteht sowohl die Möglichkeit handschriftlicher Errichtung als auch notarieller Beurkundung.

Doch was ist im konkreten, ganz persönlichen Fall unter Abwägung von Kosten und Nutzen zu wählen?

Unser Testament-O-Mat kann hier einen ersten Anhaltspunkt liefern. 

Es handelt sich jedoch nur um eine erste völlig unverbindliche Einschätzung aufgrund automatisierter Eingaben. Das Ergebnis kann daher auch falsch sein, insbesondere bei Hinzutreten weiter Umstände. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung.

Zudem befindet sich der Testament-O-Mat in der Testphase. Sollten Sie etwa doppelte Ergebnisse bekommen, starten Sie den Testament-O-Mat bitte neu. Teilen Sie uns Probleme oder Verbesserungsideen gerne mit.