Kennen Sie das?

Als Unternehmer schreiben Sie immer wieder Rechnungen. Manchmal passiert es, dass Ihre Kunden diese Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen? Wahrscheinlich haben Sie für diesen Fall ein Mahnwesen, welches Ihre Kunden an die Begleichung der Rechnung erinnert. Was aber, wenn Ihr Kunde immer noch nicht zahlt?

Hier kommen wir ins Spiel. Wir begleiten Sie von der ersten anwaltlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung, falls erforderlich. Dabei tragen Sie die Anwaltskosten am Ende nur selbst, wenn Ihre Forderung nicht begründet ist oder wenn auch Zwangsvollstreckungsversuche ohne Erfolg bleiben. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Kunden zuvor in Verzug gesetzt haben. Hier beraten wir Sie selbstverständlich vorab.

Was Sie von uns erhalten

  • 1

    Anwaltliche Mahnung an Ihren Schuldner

  • 2

    Gerichtliches Mahnverfahren

  • 3

    Gerichtliches Klageverfahren

  • 4

    Zwangsvollstreckung

Erfahren Sie mehr über die Phasen der Forderungsbeitreibung

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Was kostet mich das?

Da hier eine Tätigkeit nach außen vorliegt, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nicht mehr und nicht weniger muss Ihnen auch Ihr Gegner erstatten. Die Kosten hängen hier vom Gegenstandswert, also in der Regel der Höhe der offenen Forderung, ab.

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