Grundsätzlich erfolgt bei uns die Abrechnung nach dem für Rechtsanwälte gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Dabei berechnen sich die Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Ausgenommen von der Berechnung nach Gegenstandswert ist die Erstberatung.

In besonderen Konstellationen kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder ein Stundensatz in Betracht, z.B. dann wenn der Gegenstandswert schwer ermittelbar ist oder sich eine Mandatierung über mehr als einen Sachverhalt erstreckt bzw. einen regelmäßige Zusammenarbeit beiderseits beabsichtigt ist.

Sämtliche Leistungen sind bei uns aktuell umsatzsteuerfrei, da wir der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) unterliegen, Sie sparen sich diese also im Vergleich zu den meisten anderen Kanzleien.

Die Gebühren nach RVG können Sie einfach über einen sog. Prozesskostenrechner berechnen. Solche finden Sie zum Beispiel unter:

https://www.der-prozesskostenrechner.de/
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
https://www.juris.de/jportal/cms/juris/media/arbeitshilfen/pkr.html

Beachten Sie jedoch, dass in manchen Konstellationen die dort voreingestellten Gebührensätze sowie die zu zahlenden Gebühren und Pauschalen unzutreffend oder unvollständig sein können, sodass dies für Sie nur als Anhaltspunkt dienen kann.