AGB ist kurz für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Wort "allgemein" signalisiert hierbei, dass diese nicht nur im Einzelfall, sondern regelmäßig Anwendung finden sollen. Im geschäftlichen Verkehr wäre es viel zu mühsam, für jeden gleich gelagerten Vertrag immer wieder neu sämtliche Details verhandeln zu müssen. Lediglich die Kernpunkte sind meistens das, woraus es den Vertragsparteien vor allem ankommt.
Gleichwohl ist es nicht immer klug, die anderen Aspekte ungeregelt zu lassen. Denn sicherlich wollen Sie die rechtlich bestmögliche Position und sich nicht auf das Gesetz verlassen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie feststellen, dass eine vertragliche Regelung zu Ihren Gunsten einen Haftungsfall verhindert hätte.
Um diesen Prozess zu vereinfachen, existieren AGB. Diese sind vorformuliert und müssen nur in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden, was nicht schwierig ist. AGB kommen deshalb eine besondere Bedeutung zu. In AGB können Sie jedoch nicht alles nach Belieben so regeln, wie Sie wollen. Diese unterliegen einer besonderen Kontrolle. Denn der Gesetzgeber wusste, dass über AGB nicht verhandelt wird und der Vertragspartner diese oftmals gar nicht liest. Deswegen dürfen sie nicht all zu einseitig gestellt werden. Mittlerweile hat sich eine Vielzahl kleinteiliger Rechtsprechung zu AGB herausgebildet. Sie selbst werden daher kaum in der Lage sein, rechtssichere AGB zu formulieren.
Hier kommen wir ins Spiel und übernehmen dies für Sie.